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Terms & Conditions /
Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Vermittlungsbedingungen der Outbound Flights UG (haftungsbeschränkt) (“Outbound”) richten sich an Geschäftskunden und Künstler*innen („Kunde“) und regeln insbesondere das Vertragsverhältnis zur Nutzung der https://www.outbound.flights/ Mobil- und Web Applikation durch den Kunden bzw. den Mitarbeiterinnen/Künstler*innen (“Mitarbeitenden”) des Kunden:



1. Anwendungsbereich, Vertragsabschluss

1.1     Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten für die Vermittlung von touristischen Leistungen und Reisen durch die Outbound Flights UG (haftungsbeschränkt) als Betreiberin der Webseite und App https://www.outbound.flights/. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Outbound. Durch Zustimmung der AGBs schließt der Kunde mit Outbound einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675, 631 BGB) für die Vermittlung von touristischen Leistungen an seine Mitarbeitenden ab. Dessen Vertragsinhalt besteht ausschließlich in der ordnungsgemäßen Vermittlung der touristischen Leistung bei Nutzung der App durch die Mitarbeitenden des Kunden. Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen und sie gelten nicht.

1.2      Der vermittelte Vertrag, der ein Beförderungs-, Dienstleistungs-, Beherbergungs- oder Reisevertrag sein kann, wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem ihm benannten Anbieter der Leistung abgeschlossen. Die Durchführung der gebuchten touristischen Leistung gehört nicht zu den Vertragspflichten von Outbound, sondern obliegt ausschließlich dem Leistungsträger. Dieser erbringt die vom Kunden per E-Mail oder von dessen Mitarbeitenden über die App gebuchten Leistungen und Reisen in eigener Verantwortung. Für die vermittelten Leistungen gelten die AGB des Vertragspartners des Kunden, soweit sie mit dem Kunden wirksam vereinbart und in den Vertrag einbezogen wurden. In diesen können Bedingungen hinsichtlich Zahlung, Umbuchung, Stornierung oder andere Einzelheiten geregelt sein. Der Inhalt des von Outbound vermittelten Vertrages ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers. Der Kunde der vermittelten Leistung hat sich mit sämtlichen Ansprüchen bezüglich der gebuchten Leistung ausschließlich an den Leistungserbringer zu richten.

1.3      Die Anmeldung zu einer touristischen Leistung oder Reise erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmerinnen, für deren Vertragsverpflichtungen der anmeldende Teilnehmerinnen wie für ihre eigenen Verpflichtungen haftet, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4      Der vermittelte Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die Annahme der verbindlichen Anmeldung des Kunden durch den Leistungserbringer zustande. Outbound informiert den Kunden mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung, die auch elektronisch übersandt werden kann, über die Vermittlung und den Vertragsschluss mit dem Leistungserbringer.



2. Zahlung von Nutzungs- und Vermittlungsentgelten

2.1      Der Kunde zahlt pro Buchung ein Vermittlungsentgelt. Bei Geschäftskunden besteht die Möglichkeit nach Rücksprache mit Outbound für sämtliche Preise die Umsatzsteuer getrennt auszuweisen. Im Normalfall entfällt die Umsatzsteuer für Reisen ins Ausland aufgrund der Margenbesteuerung.

2.2      Der Kunde hat die Möglichkeit, von Outbound angebotene Service-Pakete (bzw. Subscriptions), z.B. Self-Checkin, Kundenbetreuung, oder über eine vorgegebene Anzahl von Buchungen im Kontingent zu erwerben, die er, je nach Vereinbarung, monatlich, jährlich oder über einen von den Vertragsparteien definierten Zeitraum im Voraus bezahlt. Deren Laufzeit und Kündigung richtet sich nach dem Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und Outbound.

2.3      Outbound ist befugt, dem Kunden Rechnungen über Entgelte per E-Mail, SMS, WhatsApp, Outbound Mobil- und Web Applikation oder per Post zu übermitteln.

2.4      Bei Nichtzahlung eines fälligen Entgelts gerät der Kunde nach Mahnung in Verzug. Jegliche ausstehenden Beträge verzinsen sich bei Geschäftskunden (Kaufmannseigenschaft i. S. d. HGB) in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB. Werden fällige Entgelte trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht bezahlt, ist Outbound berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden auf der App zu sperren sowie die Erstattung entstandener (Rücktritts-)Kosten sowie ggf. Schadensersatz zu verlangen.

2.5      Outbound behält sich stets vor, sämtliche Bestandteile der Nutzungs- und Vermittlungsentgelte der allgemeinen Preisentwicklung in angemessener Höhe anzupassen. Beträgt die Erhöhung des Entgelts mehr als 10 %, so kann der Kunde die Nutzung der App aus diesem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.


3. Buchungsbestätigung

3. Buchungsbestätigung, Rechnung, Zahlung der gebuchten Leistungen

Der Kunde erhält, wie in Ziffer 1.4 vorgesehen, nach jeder Buchung eine Buchungsbestätigung. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rechnungen der gebuchten und vermittelten Leistungen in seinem Nutzerbereich auf Outbound einzusehen und herunterzuladen. Die Zahlungsfälligkeit für die vermittelten Leistungen ergibt sich aus der Rechnung, sollte diese nicht schon zum Zeitpunkt der Buchung beglichen worden sein. Der Kunde entrichtet die Zahlung sodann auf das in der Rechnung genannte Konto von Outbound.



4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen

4.1      Die Rücktrittsbedingungen und eventuell anfallende Stornierungsentschädigungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers als Vertragspartner des Kunden. Outbound ist berechtigt, an den Kunden die vom Vertragspartner des Kunden berechneten Rücktritts- und Stornierungsentschädigungen weiterzuleiten und in Rechnung zu stellen.

4.2     Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für die für die Mitarbeiter*innen und Künstler*innen vermittelten Verträge des Kunden wird empfohlen.

4.3     Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind nur möglich, wenn die AGB der Leistungserbringer sie vorsehen.



5. Gewährleistung

Outbound gibt keinerlei Zusicherungen irgendeiner Art in Bezug auf die fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der App und der Kunde erkennt an, dass die Verfügbarkeit der App aufgrund von Einflüssen Dritter, die nicht Outbound zuzurechnen sind (insbesondere Wartungs-, Sicherheits-, Kapazitätsbelange, Störungen des Internets, Stromausfälle), zeitweise unterbrochen sein kann. Outbound bemüht sich jedoch, die von ihr betriebene App möglichst konstant verfügbar zu halten.



6. Haftung der Outbound, Haftungsbeschränkung

6.1     Outbound haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung von touristischen Leistungen und übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der vermittelten Leistungen. Ebenso wenig gibt Outbound eine Zusicherung für die Eignung und Qualität der dargestellten touristischen Einzelleistungen oder Reisen ab. Hierfür haftet alleine der Vertragspartner des Kunden als Inhaber des vermittelten Vertrages. Ebenso wenig übernimmt Outbound eine Gewähr für die Verfügbarkeit von vermittelten Leistungen.

6.2     Outbound zeigt dem Kunden die vom Leistungserbringer erteilten Informationen in der App an und übernimmt diese. Die Leistungsausschreibungen stellen somit keine eigene Zusicherung von Eigenschaften der Leistungen durch Outbound dar. Outbound gibt dem Kunden gegenüber keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen und Angaben der vermittelten Vertragspartner ab.

6.3     Die vertragliche Haftung von Outbound als Reisevermittler ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Outbound für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist, pro Kunden und touristischer Einzelleistung oder Reise auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung oder Reise beschränkt. Für alle gegen Outbound gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Outbound für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Gesamtpreises pro touristischer Leistung / Reise und pro Kunden.



7. Hinweise zu Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

7.1     Outbound übernimmt keinerlei Haftung für die Informationen in Bezug auf Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Zu Angaben hierzu ist lediglich ein Reiseveranstalter nach reiserechtlichen Vorschriften verpflichtet. Soweit Outbound diese Informationen, auch auf ihrer Website, weitergibt, gibt Outbound keinerlei Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Die Haftung von Outbound ist insoweit ausgeschlossen.

7.2     Jeder Kunde und seine Mitarbeitenden ist für die Einhaltung aller für die Durchführung einer Reise wichtigen Vorschriften (Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen, Devisenvorschriften, Zollbestimmungen) selbst verantwortlich. Der Kunde bzw. sein* Mitarbeiter*innen sind verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und müssen selbst darauf achten, dass der Reisepass oder Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.



8. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Outbound zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Outbound hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Den Auftrag zur Auskunft oder Löschung seiner Daten kann der Kunde an requests@outbound.flights richten. Eine Weitergabe dieser Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.



9. Verjährung

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber Outbound, außer Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung, verjähren innerhalb eines Jahres, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Outbound, einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von Outbound beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen Outbound begründen und von Outbound als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.



10. Schlussbestimmungen

10.1     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Vertrages (z. B. des Beförderungsvertrages, Reisevertrages) berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages. Im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird.

10.2     Alle diesen Vertrag betreffenden Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Outbound bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.

10.3     Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Outbound in Berlin vereinbart.



Vermittler:

Outbound Flights UG (haftungsbeschränkt)

Büro: Wassertorstr. 12, 10969 Berlin

mail: requests [at] outbound dot flights

web: https://www.outbound.flights/

Registergericht Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 249452 B

Geschäftsführer: Rouven Bruees

Angaben nach § 2 DL-InfoV:

Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE359100302

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung von touristischen Leistungen und Reisen.

Auf den Vermittlungsvertrag mit dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 10.3).

Die Allgemeinen Vermittlungsbedingungen der Outbound Flights UG (haftungsbeschränkt) (“Outbound”) richten sich an Geschäftskunden und Künstler*innen („Kunde“) und regeln insbesondere das Vertragsverhältnis zur Nutzung der https://www.outbound.flights/ Mobil- und Web Applikation durch den Kunden bzw. den Mitarbeiterinnen/Künstler*innen (“Mitarbeitenden”) des Kunden:



1. Anwendungsbereich, Vertragsabschluss

1.1     Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten für die Vermittlung von touristischen Leistungen und Reisen durch die Outbound Flights UG (haftungsbeschränkt) als Betreiberin der Webseite und App https://www.outbound.flights/. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Outbound. Durch Zustimmung der AGBs schließt der Kunde mit Outbound einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675, 631 BGB) für die Vermittlung von touristischen Leistungen an seine Mitarbeitenden ab. Dessen Vertragsinhalt besteht ausschließlich in der ordnungsgemäßen Vermittlung der touristischen Leistung bei Nutzung der App durch die Mitarbeitenden des Kunden. Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen und sie gelten nicht.

1.2      Der vermittelte Vertrag, der ein Beförderungs-, Dienstleistungs-, Beherbergungs- oder Reisevertrag sein kann, wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem ihm benannten Anbieter der Leistung abgeschlossen. Die Durchführung der gebuchten touristischen Leistung gehört nicht zu den Vertragspflichten von Outbound, sondern obliegt ausschließlich dem Leistungsträger. Dieser erbringt die vom Kunden per E-Mail oder von dessen Mitarbeitenden über die App gebuchten Leistungen und Reisen in eigener Verantwortung. Für die vermittelten Leistungen gelten die AGB des Vertragspartners des Kunden, soweit sie mit dem Kunden wirksam vereinbart und in den Vertrag einbezogen wurden. In diesen können Bedingungen hinsichtlich Zahlung, Umbuchung, Stornierung oder andere Einzelheiten geregelt sein. Der Inhalt des von Outbound vermittelten Vertrages ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers. Der Kunde der vermittelten Leistung hat sich mit sämtlichen Ansprüchen bezüglich der gebuchten Leistung ausschließlich an den Leistungserbringer zu richten.

1.3      Die Anmeldung zu einer touristischen Leistung oder Reise erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmerinnen, für deren Vertragsverpflichtungen der anmeldende Teilnehmerinnen wie für ihre eigenen Verpflichtungen haftet, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4      Der vermittelte Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die Annahme der verbindlichen Anmeldung des Kunden durch den Leistungserbringer zustande. Outbound informiert den Kunden mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung, die auch elektronisch übersandt werden kann, über die Vermittlung und den Vertragsschluss mit dem Leistungserbringer.



2. Zahlung von Nutzungs- und Vermittlungsentgelten

2.1      Der Kunde zahlt pro Buchung ein Vermittlungsentgelt. Bei Geschäftskunden besteht die Möglichkeit nach Rücksprache mit Outbound für sämtliche Preise die Umsatzsteuer getrennt auszuweisen. Im Normalfall entfällt die Umsatzsteuer für Reisen ins Ausland aufgrund der Margenbesteuerung.

2.2      Der Kunde hat die Möglichkeit, von Outbound angebotene Service-Pakete (bzw. Subscriptions), z.B. Self-Checkin, Kundenbetreuung, oder über eine vorgegebene Anzahl von Buchungen im Kontingent zu erwerben, die er, je nach Vereinbarung, monatlich, jährlich oder über einen von den Vertragsparteien definierten Zeitraum im Voraus bezahlt. Deren Laufzeit und Kündigung richtet sich nach dem Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und Outbound.

2.3      Outbound ist befugt, dem Kunden Rechnungen über Entgelte per E-Mail, SMS, WhatsApp, Outbound Mobil- und Web Applikation oder per Post zu übermitteln.

2.4      Bei Nichtzahlung eines fälligen Entgelts gerät der Kunde nach Mahnung in Verzug. Jegliche ausstehenden Beträge verzinsen sich bei Geschäftskunden (Kaufmannseigenschaft i. S. d. HGB) in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB. Werden fällige Entgelte trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht bezahlt, ist Outbound berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden auf der App zu sperren sowie die Erstattung entstandener (Rücktritts-)Kosten sowie ggf. Schadensersatz zu verlangen.

2.5      Outbound behält sich stets vor, sämtliche Bestandteile der Nutzungs- und Vermittlungsentgelte der allgemeinen Preisentwicklung in angemessener Höhe anzupassen. Beträgt die Erhöhung des Entgelts mehr als 10 %, so kann der Kunde die Nutzung der App aus diesem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.


3. Buchungsbestätigung

3. Buchungsbestätigung, Rechnung, Zahlung der gebuchten Leistungen

Der Kunde erhält, wie in Ziffer 1.4 vorgesehen, nach jeder Buchung eine Buchungsbestätigung. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rechnungen der gebuchten und vermittelten Leistungen in seinem Nutzerbereich auf Outbound einzusehen und herunterzuladen. Die Zahlungsfälligkeit für die vermittelten Leistungen ergibt sich aus der Rechnung, sollte diese nicht schon zum Zeitpunkt der Buchung beglichen worden sein. Der Kunde entrichtet die Zahlung sodann auf das in der Rechnung genannte Konto von Outbound.



4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen

4.1      Die Rücktrittsbedingungen und eventuell anfallende Stornierungsentschädigungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers als Vertragspartner des Kunden. Outbound ist berechtigt, an den Kunden die vom Vertragspartner des Kunden berechneten Rücktritts- und Stornierungsentschädigungen weiterzuleiten und in Rechnung zu stellen.

4.2     Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für die für die Mitarbeiter*innen und Künstler*innen vermittelten Verträge des Kunden wird empfohlen.

4.3     Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind nur möglich, wenn die AGB der Leistungserbringer sie vorsehen.



5. Gewährleistung

Outbound gibt keinerlei Zusicherungen irgendeiner Art in Bezug auf die fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der App und der Kunde erkennt an, dass die Verfügbarkeit der App aufgrund von Einflüssen Dritter, die nicht Outbound zuzurechnen sind (insbesondere Wartungs-, Sicherheits-, Kapazitätsbelange, Störungen des Internets, Stromausfälle), zeitweise unterbrochen sein kann. Outbound bemüht sich jedoch, die von ihr betriebene App möglichst konstant verfügbar zu halten.



6. Haftung der Outbound, Haftungsbeschränkung

6.1     Outbound haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung von touristischen Leistungen und übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der vermittelten Leistungen. Ebenso wenig gibt Outbound eine Zusicherung für die Eignung und Qualität der dargestellten touristischen Einzelleistungen oder Reisen ab. Hierfür haftet alleine der Vertragspartner des Kunden als Inhaber des vermittelten Vertrages. Ebenso wenig übernimmt Outbound eine Gewähr für die Verfügbarkeit von vermittelten Leistungen.

6.2     Outbound zeigt dem Kunden die vom Leistungserbringer erteilten Informationen in der App an und übernimmt diese. Die Leistungsausschreibungen stellen somit keine eigene Zusicherung von Eigenschaften der Leistungen durch Outbound dar. Outbound gibt dem Kunden gegenüber keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen und Angaben der vermittelten Vertragspartner ab.

6.3     Die vertragliche Haftung von Outbound als Reisevermittler ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Outbound für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist, pro Kunden und touristischer Einzelleistung oder Reise auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung oder Reise beschränkt. Für alle gegen Outbound gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Outbound für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Gesamtpreises pro touristischer Leistung / Reise und pro Kunden.



7. Hinweise zu Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

7.1     Outbound übernimmt keinerlei Haftung für die Informationen in Bezug auf Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Zu Angaben hierzu ist lediglich ein Reiseveranstalter nach reiserechtlichen Vorschriften verpflichtet. Soweit Outbound diese Informationen, auch auf ihrer Website, weitergibt, gibt Outbound keinerlei Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Die Haftung von Outbound ist insoweit ausgeschlossen.

7.2     Jeder Kunde und seine Mitarbeitenden ist für die Einhaltung aller für die Durchführung einer Reise wichtigen Vorschriften (Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen, Devisenvorschriften, Zollbestimmungen) selbst verantwortlich. Der Kunde bzw. sein* Mitarbeiter*innen sind verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und müssen selbst darauf achten, dass der Reisepass oder Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.



8. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Outbound zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Outbound hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Den Auftrag zur Auskunft oder Löschung seiner Daten kann der Kunde an requests@outbound.flights richten. Eine Weitergabe dieser Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.



9. Verjährung

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber Outbound, außer Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung, verjähren innerhalb eines Jahres, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Outbound, einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von Outbound beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen Outbound begründen und von Outbound als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.



10. Schlussbestimmungen

10.1     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Vertrages (z. B. des Beförderungsvertrages, Reisevertrages) berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages. Im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird.

10.2     Alle diesen Vertrag betreffenden Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Outbound bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.

10.3     Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Outbound in Berlin vereinbart.



Vermittler:

Outbound Flights UG (haftungsbeschränkt)

Büro: Wassertorstr. 12, 10969 Berlin

mail: requests [at] outbound dot flights

web: https://www.outbound.flights/

Registergericht Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 249452 B

Geschäftsführer: Rouven Bruees

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Auf den Vermittlungsvertrag mit dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 10.3).




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Outbound Flights ist ein Produkt der Outbound Flights UG (haftungsbeschränkt)

E-Mail: requests at outbound flights

Web: www.outbound.flights

Anschrift Outbound Flights UG (haftungsbeschränkt):

Büro: Wassertorstr. 12, 10969 Berlin

Geschäftsführer: Rouven Bruees

Zuständiges Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg

Handelsregisternummer: HRB 249452 B

USt-ID: DE359100302



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